(aufbauend auf dem Aktionsplan der Kommission von 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums) Es wurden drei übergeordnete Ziele festgelegt, unter denen verschiedene Initiativen eingeführt wurden, von denen einige inzwischen zu gesetzlichen Maßnahmen geworden sind (siehe Taxonomieverordnung). Der RSFP betrifft vor allem die Neuausrichtung der Kapitalströme und die Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit durch nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.