Da Batterien den Kern der Langlebigkeit alltäglicher Produkte und elektronischer Geräte bilden, sind ihre Zusammensetzung und ihr Produktlebenszyklus von wesentlicher Bedeutung für die Ziele des Schutzes und der Erhaltung der Umwelt. Die Gesetzgebung zielt daher darauf ab, die Umweltverträglichkeit von Batterien zu erhöhen. Sie führt Maßnahmen hinsichtlich des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Batterien sowie der Erleichterung der Sammlung und des Recyclings dieser Stoffe für den Verbraucher ein.